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Spezielles zu 2023 und 204 - ein Art Vorwort (R.Pfau)2022 war für viele ein schwieriges Jahr, 2023 war schwierig und 2024 ist weiterhin schwierig. Weiterhin eine hohe Inflation, explodierende Energiekosten und nun auch noch eine Kirchenbeitragsvorschreibung, die Sie als sehr hoch empfinden können. Bitte nicht ärgern, sondern fragen. Auch bei uns explodieren die Energiekosten und verdienen die Angestellten eine Lohnerhöhung, um von ihrem Einkommen leben zu können. Unsere drei größten Posten im Budget 2024 sind weiterhin: Wieso habt Ihr 2024 (wieder) so viel erhöht?Wie gesagt, auch wir als Kirche sind von der Inflation und den steigenden Energiekosten betroffen. Aber die Anpassungen des Kirchenbeitrages werden kircheneinheitlich
vom Finanzausschuß A.B. der evanglischen Kirche geregelt. Für 2024 wurde dies länger von der Synode diskutiert und der Beschluss ist
im Amtsblatt 11/2023 nachzulesen unter Punkt 216. Ein paar spezielle Hinweise nun für 2024Es gilt weiterhin (siehe Bried des Bischofs Chalupka): Ab 2024 wurde die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages von bisher maximal 400€ auf 600€ erhöht. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlungen auf Bankeinzug umzustellen - Informationen dazu werden mit der Beitragsvorschreibung 2024 verschickt. Wieso meint Ihr, dass ich so viel verdiene?Von vielen Gemeindemitgliedern wissen wir das Einkommen nicht, wir können dies daher nur schätzen. Die Schätzung ist auf der Vorschreibung ausgewiesen.
Wir wissen aber auch nicht, ob Sie arbeitslos sind, schon in Rente oder nur teilzeitbeschäftigt. Die Schätzung kann daher völlig daneben liegen und Ihre spezielle
Situation nicht berücksichtigen. Bitte wenden Sie sich an das Pfarrbüro telefonisch während der Sprechzeiten oder per EMail
PG [dot] Graz-Kreuzkirche [at] evang [dot] at. Hinweis: Alle Informationen, die Sie uns betreff der Kirchenbeitragsberechnung zukommen lassen, werden streng vertraulich behandelt Kann ich selber nachprüfen, wieviel ich zahlen mussAuf gerecht.at gibt es einen Kirchenbeitragsrechner
für ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen. Einfach ausprobieren. Wer sich mit den Gesetzestexten beschäftigen möchte, findet diese jeweils in der aktuellen Form auf kirchenrecht.at
in der jeweils aktuellen Fassung. Braucht Ihr wirklich so viel Geld?Das Budget ist, nachdem es von der Gemeindevertretung beschlossen wurde, öffentlich. Und wenn man genauer drauf schaut, stellt man fest, dass wir von dem ganzen Geld, was wir im Rahmen des Kirchenbeitrages einfordern, gar nicht alles selber behalten. Uns bleibt die Gemeindeumlage und vom Kirchenbeitrag 29%, wobei die 29% der Normalwert für eine Gemeinde sind. Details siehe die Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung. Der restliche Betrag (71%) geht an die evangelische Gesamtkirche und damit werden sowohl die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer gezahlt als auch die ganzen übergemeindlichen Ausgaben bestritten. Auch hier können viele Details, Haushaltspläne und Jahresabschlüsse online im Amtsblatt der evangelischen Kirche nachgelesen werden. Zum Beispiel der Jahresabschluss 2019 im Amtsblatt 6/2021 unter Punkt 109 der Jahresabschluss 2019 der ev. Kirche A.u.H.B. und Punkt 110 der Jahresabschluss 2019 der ev. Kirche A.B. Generelles zum KirchenbeitragWarum darf die Evangelische Kirche in Österreich Kirchenbeitrag einheben?Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung). Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?Die Evangelische Kirche finanziert mit den Kirchenbeiträgen österreichweit: Die Superintendenz in Ihrem Bundesland finanziert mit dem Kirchenbeitrag: Ihre Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag: Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient Ihr Einkommensnachweis in Form der Einreichung des Lohn- oder Gehaltszettels oder die Einkommenssteuererklärung. Detaillierte Auskünfte zur Errechnung der Bemessungsgrundlag für Ihren Kirchenbeitrag erhalten Sie im Pfarrbüro von Fr. Angelika Krammer. Tel. 0699/188 78 625 oder per EMail: kirchenbeitrag [at] kreuzkirche-graz [dot] at. Können Sie mir bitte eine Finanzamtsbestätigung übermitteln?Seit 2018 erhalten Tausende Erwerbstätige eine Steuerrückzahlung auf Basis einer automatisierten Veranlagung. Was im Jahre 2017 seitens des Finanzamtes eingeführt wurde, hat sich inzwischen gut bewährt. So werden alle bis Jänner eingelangten Kirchenbeiträge bis spätestens Ende Februar elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Kirche verpflichtetEs ist gesetzlich vorgesehen, dass die Kirchenbeiträge ausschließlich auf Grundlage der Datenübermittlung berücksichtigt werden. Somit erfolgt die Meldung aller einbezahltenr Kirchenbeiträge automatisch, eine Geltendmachung in der Steuererklärung (sei es der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung) ist seitens der Beitragszahlenden nicht erforderlich. Kein DatenaustauschDie Meldung eines bezahlten Kirchenbeitrages an das Finanzamt findet verschlüsselt statt. Die Finanzbehörde ordnet die gemeldeten Kirchenbeiträge den Steuerpflichtigen zu, jedoch erhalten Kirchenbeitragsstellen keine Informationen über das zu versteuernde Einkommen. UntersagungBeitragszahler*innen steht es frei, auf die automatische Meldung an das Finanzamt zu verzichten. Wird eine „Untersagung“ ausgesprochen, ist der Kirchenbeitrag nicht absetzbar. Sofern ein Kirchenmitglied die automatische Meldung ablehnt, so muss dies innerhalb bei der betreffenden Kirchenbeitragsstelle gemeldet werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular. Nur das laufende Jahr giltJährlich sind 400 Euro Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar. Alle eingehenden Kirchenbeiträge werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Damit werden auch Kirchenbeitragsrückstände im Rahmen der Veranlagung für das aktuelle Jahr angerechnet und nicht für jenesm Jahr, in dem der Rückstand entstanden ist. FamilienkontenFür Familienverbände, in denen eine Person für ein anderes Familienmitglied Kirchenbeitrag zahlt, gelten eigene Regelungen und Formulare, die auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar sind. Kirchenbeitrag – nicht ärgern, sondern fragenÄrgern Sie sich oft über Ihren Kirchenbeitrag (KB) und haben Fragen? Sie sind damit nicht allein. Oft kommen dieselben Fragen. Unsere Pfarrsekretärin Angelika Krammer kennt die Antworten: Wie komme ich zur Finanzamtsbestätigung?Seit 1.1.2017 ist die evang. Kirche dazu verpflichtet, bis Ende Februar des Folgejahres den Kirchenbeitrag an das Finanzamt zu melden. Es ist daher keine Finanzamtsbestätigung mehr notwendig. Warum bekomme ich vom Inkassounternehmen einen Brief?!Nach zwei Kirchenbeitragsjahresvorschreibungen und vier Mahnungen, also nach ca. 18 Monaten, ist die Pfarrgemeinde verpflichtet, den Kirchenbeitrag über den Rechtsweg einzufordern. Aber ich habe keine Vorschreibung bzw. Mahnung erhalten!Hierzu sind die Gründe vielfältig: Nach einem Umzug könnten sie an die alte Postadresse verschickt worden sein. Ummeldungen beim Meldeamt gehen nicht automatisch an die Pfarrgemeinden weiter. Bei Adressänderungen ist Ihr Pfarramt umgehend zu verständigen. In Wohnblöcken ist an Postkästen statt Namen teilweise nur mehr die Wohnungsnummer angeschrieben, wodurch die Post unzustellbar wird. Auch in diesem Fall ist eine Meldung ans Pfarramt nötig. Was muss ich tun, wenn ich meinen KB aufrunden oder eine Spende überweisen möchte?Wie auf dem Muster-Erlagschein angeführt, bitten wir Sie, etwaige Spenden unter ‚Verwendungszweck‘ extra auszuweisen. Beispiel: Warum ist mein KB so hoch?Falls Sie uns Ihr Einkommen nicht nachgewiesen haben, beruht der vorgeschriebene KB inklusive Gemeindeumlage auf einer Schätzung Ihrer Einkommenssituation. Gerecht kann der KB nur berechnet werden, wenn wir Ihre Einkommenssituation mitsamt den möglichen Absetzposten (zB Aufwände für Wohnraumschaffung, medizinische Aufwendungen oder Personenversicherungen) kennen. Wir bitten Sie in diesem Fall, sich mit dem Gemeindebüro in Verbindung zu setzen. Bin ich vom Kirchenbeitrag befreit?Befreit vom Kirchenbeitrag sind Jugendliche in Schulausbildung, Lehrlinge
und Studierende (bis zum 28. Lebensjahr) sowie Präsenzdienende, Zivildienstleistende und Personen
ab Pflegestufe 4. Studierende über 28 Jahre und Mütter in Mutterschutz/Karenz sind in der Höhe des
Mindestbeitrags kirchenbeitragspflichtig. Die Fragen wurden beantwortet von unserer Pfarrsekretärin Angelika Krammer. Weitere InformationenUnter www.gerecht.at finden sich viele Informationen zum Kirchenbeitrag,
von der Änderung der Berechnung, die von der Synode beschlossen wurde, und vieles rund um den Kirchenbeitrag. |