Umgemeindung

Sie sind schon evangelisch und möchten gerne die Gemeinde wechseln? Als evangelische ChristIn sind Sie zunächst der Gemeinde Ihrer Wohngegend (in Graz meist Ihres Bezirks) zugeordnet. Unser evangelisches Kirchenrecht sieht vor, dass Gemeindeglieder Ihre Pfarrgemeinde selber wählen können. Gut evangelisch eben.

Dazu ist ein schriftlicher Antrag ist nötig. Das Formular finden Sie unten verlinkt. Bitte drucken Sie dies Formular aus und geben Sie es in der Gemeinde Ihrer Wahl ab oder senden Sie es per Email. Wir bitten um etwas Geduld, da dies ein Antrag an uns als Gemeinde ist, der dann in der nächsten Presbyteriumssitzung behandelt wird. Auch wenn dies förmlich klingt, dient dies nur dazu, zu prüfen, ob nicht die Zustimmung der Kinder, wenn diese alt genug sind, fehlt oder ähnliche Aspekte.

Gründe für den Gemeindewechsel können vielfältig sein, zum Beispiel:

  • regelmäßiger Besuch der Gottesdienste und eine innere Verbundenheit
  • Sie sind umgezogen, möchten aber weiterhin der Pfarrgemeinde Ihres ursprünglichen Wohnorts oder Bezirks zugehören
  • ein Teil ihres Kirchenbeitrages kommt der Gemeinde zugute, zu der Sie angehören
  • Im Falle der Kreuzkirche bekommen Sie alle Zusendungen automatisch geschickt, wie zum Beispiel den Gemeindebrief "Kreuzkirche Aktiv"

Der Antrag: das Formular für den Antrag mit den Möglichkeiten am alten Wohnort zu bleiben (Bleibeantrag), die Gemeinde zu wechseln (Wahlgemeindeantrag) oder für Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich wechseln und wegen A.B. oder H.B. gefragt sind
Sollten Sie Fragen zum Formular oder zum Vorgang haben, bitte fragen Sie uns.